Die Bildung einer Vertrauensgrundlage durch die Dreigliederung des sozialen Organismus

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Erscheinungsjahr: 1921
Quellenangaben: Die Drei, 1.Jg., H.1/1921, S.94-102

Solange über Menschenrechte, insbesondere Arbeits- und Besitzrecht, nicht nach allgemein-menschlichen Gesichtspunkten nach dem Rechtsempfinden aller Menschen heraus entschieden wird, ist kein Boden für wirkliches Vertrauen und damit für sozialen Frieden vorhanden.